Buchhaltung sollte Klarheit schaffen – nicht zusätzliche Arbeit.
Der Fokus liegt auf nachvollziehbaren Abläufen, vollständigen Unterlagen und einer Kommunikation ohne unnötige Umwege.
Praktisch, nachvollziehbar und auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
In vier Schritten zu einem sauberen Ablauf.
Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn transparent festgelegt.
Kennenlernen
Kurzes Gespräch zu Unternehmen, bisherigem Ablauf, Datenlage und gewünschter Unterstützung.
Bestandsaufnahme
Welche Unterlagen sind vorhanden, welche fehlen und welche Aufgaben sollen übernommen werden?
Leistungsumfang
Sie erhalten eine klare Vereinbarung zum Umfang, zur Übergabe und zur laufenden Zusammenarbeit.
Laufende Betreuung
Unterlagen werden nach dem vereinbarten Rhythmus bearbeitet und offene Punkte direkt abgestimmt.
Unterstützung für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Geschäftsmodelle.
Der konkrete Umfang wird nicht nach Schablone, sondern nach Ihrem tatsächlichen Arbeitsaufwand festgelegt.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen werden für den Start benötigt? +
Typischerweise werden die vorhandenen Buchhaltungsunterlagen, Bank- und Kassenbelege, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie – bei Lohnabrechnung – die erforderlichen Personal- und Abrechnungsdaten benötigt. Die genaue Liste hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab.
Können auch ältere Buchhaltungsrückstände aufgearbeitet werden? +
Ja. Zunächst wird geprüft, welche Zeiträume und Unterlagen betroffen sind. Danach kann die Aufarbeitung nach Prioritäten und in sinnvollen Abschnitten erfolgen.
Arbeiten Sie auch mit meiner Steuerkanzlei zusammen? +
Ja. Vorbereitende Unterlagen und laufende Buchhaltungsdaten können so strukturiert werden, dass die Übergabe an Ihre Steuerkanzlei möglichst effizient erfolgt.
Kann die Zusammenarbeit vollständig digital erfolgen? +
Grundsätzlich ja. Welche Austauschwege und Programme genutzt werden, wird vorab abgestimmt. Bei Bedarf ist auch eine persönliche Abstimmung in Berlin möglich.
Bietet ToTaX Steuerberatung oder Steuererklärungen an? +
Eigene Leistungen erfolgen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung). Für Steuerberatung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse arbeiten wir eng mit qualifizierten externen Steuerberatern zusammen, um Ihnen auf Wunsch eine nahtlose Gesamtlösung anzubieten.
